Der Kanzler sollte das zurücknehmen

Der Verkehrsminister Volker Wissing hat im Jahr 2022 das Emissionsziel seines Ministeriums nicht eingehalten. Nach dem aktuell noch geltenden Klimaschutzgesetz ist er deshalb verpflichtet, ein Klima-Sofortprogramm vorzulegen, um die Versäumnisse des vergangen Jahres wieder aufzuholen.

Doch weit gefehlt. Mitte April hat das Kanzleramt verkündet, dass Volker Wissing vom Vorlegen des Sofortprogramms befreit wird, da der Koalitionsausschuss beschlossen hätte, die Sektorziele nur noch in der Summe zu betrachten. Zwar ist es richtig, dass man sich auf eine Änderung des Klimaschutzgesetzes geeinigt hatte, doch bis die Gesetzesänderung auch vom Bundestag beschlossen wurde, gilt noch das alte Gesetz. Also ist die Entscheidung des Kanzleramtes sowohl rechtlich als auch klimapolitisch mehr als fragwürdig. Über dieses Thema habe ich mit t-online gesprochen.

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