Unser Grundgesetz, entstanden aus den Lehren des Scheiterns der Weimarer Republik, verpflichtet uns, gegen Parteien vorzugehen, die unsere Demokratie und die Wahrung von Grundrechten bedrohen. In den letzten Wochen haben mich viele Zuschriften erreicht, die mich dazu aufgefordert haben, diese Rechte als Abgeordnete zu nutzen und prüfen zu lassen, ob die AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt. Ich bin davon überzeugt, dass dies jetzt der richtige Schritt ist.
Die AfD ist, auch gerichtlich bestätigt, seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind vor Ort als gesichert rechtsextrem eingestuft. Immer wieder beweist die AfD, dass sie mit ihren Positionen gegen die Grundwerte unseres Zusammenlebens verstößt. Sie fordert den Ausschluss von bestimmten Gruppen von Menschen von Sozialleistungen, was ein klarer Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ist. Auch die Forderung eines Betretungsverbotes für Geflüchtete bei öffentlichen Veranstaltungen ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nicht zuletzt hat die Teilnahme von AfD-Vertreter*innen an der sogenannten „Potsdam-Konferenz“, bei der Pläne zur millionenfachen Deportation auch deutscher Staatsbürger*innen vorgestellt wurden, gezeigt für was diese Partei sich interessiert.
Als überzeugte Demokrat*innen treten wir dieser Partei schon lange und entschieden entgegen. Politisch in allen Parlamenten, von den Stadt- und Gemeinderäten bis in den Bundestag und gesellschaftlich vor Ort, in Vereinen, im Privaten und auf der Straße.
Die Möglichkeit, durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der AfD überprüfen zu lassen, ist ein weiteres Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Als Abgeordnete stehen wir nun in der Verantwortung, diese Prüfung zu ermöglichen.
Mehr Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen bekommt ihr hier.