Selbstbestimmungsgesetz

Bei einer Kabinettssitzung Ende August wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz ablöst. Damit ermöglicht man es den Menschen selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag zu ändern, ohne dass es vorher ein Gericht und Therapeut*innen bestätigen müssen. Selbstbestimmt leben zu können ist ein fundamentales Recht für alle Menschen. Deshalb muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung in unserer Gesellschaft gewährleistet werden. Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz wird es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens geben. Dieser Schritt wird nun auch der schon längst gelebten Realität der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft gerecht und die diskriminierenden Verfahren vor allem gegen Tanspersonen werden abgeschafft.

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