Bei einer Kabinettssitzung Ende August wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz ablöst. Damit ermöglicht man es den Menschen selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag zu ändern, ohne dass es vorher ein Gericht und Therapeut*innen bestätigen müssen. Selbstbestimmt leben zu können ist ein fundamentales Recht für alle Menschen. Deshalb muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung in unserer Gesellschaft gewährleistet werden. Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz wird es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens geben. Dieser Schritt wird nun auch der schon längst gelebten Realität der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft gerecht und die diskriminierenden Verfahren vor allem gegen Tanspersonen werden abgeschafft.
Fatale Kürzungen für die globale Gerechtigkeit
Die Ergebnisse der Haushaltsberatungen zur Humanitären Hilfe sind eine Katastrophe.Die Koalition hält an einer Kürzung von 50 Prozent gegenüber 2024 fest. Das sind rund 1 Milliarde Euro weniger. Angesichts von weltweit 300 Millionen Menschen, die auf Humanitäre Hilfe angewiesen sind, ist das unverantwortlich. Deutschland muss seine Beiträge an der eigenen Wirtschaftsleistung und an den tatsächlichen... weiterlesen