Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 12.04.2024 endlich im Bundestag verabschiedet wurde, stärken wir unsere Grundrechte und persönliche Freiheit. Es ersetzt das diskriminierende Transsexuellengesetz und entsprechende Regelungen im Personenstandsgesetz. Ab sofort können Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt einfach ändern, ohne teure Gerichtsverfahren und erniedrigende Gutachten. Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wurde dieses Recht auf Selbstbestimmung jahrzehntelang verwehrt. Deshalb möchten wir jetzt mit diesem Gesetz das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vereinfachen und eine unkomplizierte Geschlechts- und Namensänderung ermöglichen. Entscheidungen über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bleiben den betroffenen Personen und ihren Ärzt*innen vorbehalten, unter Berücksichtigung existierender fachärztlicher Leitlinien. Wir freuen uns, dass wir endlich ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorlegen können und damit den diskriminierenden Verfahren für Transpersonen ein Ende setzen.
Grüner Salon als Ausstellungsort für lokale Künstler*innen bei den Sendlinger Ateliertagen
Das zweite Jahr in Folge verwandelt sich unser Grüner Salon zu einer Pop-up-Galerie für Sendlinger Kunstschaffende und wird Teil des beliebten drei-tägigen Events „Kunst in Sendling“. Ich freue mich, über die gewachsene Kooperation mit so tollen Künstlerinnen wie Silke Anthes, Christiane Tillmann oder Lisa Böll. Dieses Jahr wird das kreative Trio von einem weiteren spannenden... weiterlesen