Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 12.04.2024 endlich im Bundestag verabschiedet wurde, stärken wir unsere Grundrechte und persönliche Freiheit. Es ersetzt das diskriminierende Transsexuellengesetz und entsprechende Regelungen im Personenstandsgesetz. Ab sofort können Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt einfach ändern, ohne teure Gerichtsverfahren und erniedrigende Gutachten. Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wurde dieses Recht auf Selbstbestimmung jahrzehntelang verwehrt. Deshalb möchten wir jetzt mit diesem Gesetz das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vereinfachen und eine unkomplizierte Geschlechts- und Namensänderung ermöglichen. Entscheidungen über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bleiben den betroffenen Personen und ihren Ärzt*innen vorbehalten, unter Berücksichtigung existierender fachärztlicher Leitlinien. Wir freuen uns, dass wir endlich ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorlegen können und damit den diskriminierenden Verfahren für Transpersonen ein Ende setzen.
Schuldenbremsen-Reform und Sondervermögen – Persönliche Erklärung
Persönliche Erklärung der Abgeordneten Jamila Schäfer nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt 1: „Schuldenbremse und Sondervermögen“ Vor nicht einmal einem halben Jahr ist die Ampel-Koalition daran zerbrochen, dass sich Deutschland eine Schuldenregel ins Grundgesetz geschrieben hat, mit der wir den Anforderungen unserer Realität nicht gerecht werden können. Es ist gut, dass... read more