Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Diese schon längst gelebte Realität muss sich aber noch im
Staatsangehörigkeitsrecht widerspiegeln. Deshalb hat sich die Ampel-Koalition Mitte Mai auf eine moderne Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Einbürgerung ist und bleibt die Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe und Integration aller Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Diese Teilhabe möchten wir jetzt durch die Verkürzung der Einbürgerungsfristen verstärken. So können die Menschen bereits nach fünf anstatt acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, bei besonderer Integrationsleistung ist es sogar schon nach drei Jahren möglich. Neu ist außerdem, dass mit der Reform auch Doppelstaatsbürgerschaften erlaubt werden, man wird also nicht mehr gezwungen sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden.

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