Bei einer Kabinettssitzung Ende August wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz ablöst. Damit ermöglicht man es den Menschen selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag zu ändern, ohne dass es vorher ein Gericht und Therapeut*innen bestätigen müssen. Selbstbestimmt leben zu können ist ein fundamentales Recht für alle Menschen. Deshalb muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung in unserer Gesellschaft gewährleistet werden. Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz wird es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens geben. Dieser Schritt wird nun auch der schon längst gelebten Realität der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft gerecht und die diskriminierenden Verfahren vor allem gegen Tanspersonen werden abgeschafft.
Einblicke in die Zukunft der Energie – Besuch am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Anfang Juli hatte ich die Gelegenheit, das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Garching bei München zu besuchen – eines der weltweit führenden Forschungszentren für Fusionsenergie. Im Mittelpunkt meines Besuchs stand die Besichtigung der Tokamak-Experimentieranlage ASDEX Upgrade. Diese Anlage gehört zur internationalen Spitzengruppe der Fusionsforschung und leistet einen wichtigen Beitrag für das internationale Großprojekt ITER, das derzeit... weiterlesen