Bei einer Kabinettssitzung Ende August wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz ablöst. Damit ermöglicht man es den Menschen selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag zu ändern, ohne dass es vorher ein Gericht und Therapeut*innen bestätigen müssen. Selbstbestimmt leben zu können ist ein fundamentales Recht für alle Menschen. Deshalb muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung in unserer Gesellschaft gewährleistet werden. Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz wird es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens geben. Dieser Schritt wird nun auch der schon längst gelebten Realität der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft gerecht und die diskriminierenden Verfahren vor allem gegen Tanspersonen werden abgeschafft.
#DieUNundWIR – Die Vereinten Nationen ganz nah erleben!
Was hat die UNO eigentlich mit unserem Alltag zu tun? Eine ganze Menge! Die multimediale Wanderausstellung #DieUNundWIR der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) macht genau das erlebbar: Von der Friedenssicherung über Klimaschutz bis hin zu Menschenrechten. In meinem Wahlkreisbüro könnt ihr die Ausstellung vom 01. bis 30. April während der regulären Öffnungszeiten des Büros... weiterlesen