Eine unabhängige Expert*innenkommission hatte im März 2024 empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche zumindest in der Frühphase außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Das ist wichtig, um die Versorgung sicherzustellen, weil durch die Kriminalisierung das Wissen zum Thema Schwangerschaftsabbruch nicht standardmäßig vermittelt wird in der Ausbildung von Gynäkolog*innen.
Dazu wurde jetzt ein entsprechender Antrag im Bundestag eingereicht, den ich auch unterstütze. Dieser fraktionsübergreifender Antrag fordert die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche. Für uns Grüne ist schon lange klar, dass es in Deutschland eine differenzierte Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen braucht, die das Recht auf körperliche Selbstbestimmung respektiert und die Versorgungssicherheit aller ungewollt Schwangeren gewährleistet.
Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen noch eine Mehrheit für diese Gesetzesänderung finden können.