Haushaltsupdate

Auch dieses Jahr gab es im November eine Bereinigungssitzung, welche auch trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts stattgefunden hat. Das Besondere an dieser Bereinigungssitzung war: am Ende gab es keine sog. Schlussabstimmung und über die Etats, die mit dem Klima- und Transformationsfonds (kurz KTF) verbunden sind, wurde nicht beraten. Somit konnte der Haushalt 2024 auch nicht ins Plenum weitergegeben werden. Bis heute hat die finale Abstimmung des Haushaltsausschusses noch nicht stattgefunden, da bis jetzt noch nach einer Lösung gesucht wird, wie wir in Zukunft die im KTF angelegten Investitionen in die Transformation unserer Wirtschaft bezahlen wollen.

Um die Gas- und Strompreisbremsen nachträglich abzusichern, hat der Finanzminister allerdings einen Nachtragshaushalt für 2023 eingebracht, der auch schon vom Kabinett beschlossen wurde. Als Antwort auf die Gaskrise in den Jahren 2022/2023 wurden die 200 Milliarden Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bereitgestellt, um mit den Preisbremsen die Bürger*innen von den hohen Strom- und Gaspreisen zu entlasten. Da wahrscheinlich auch dieser Fonds vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen ist, war dieser Schritt notwendig. Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt ist eine Erklärung einer Notlage verbunden, die wiederum im Urteil des Bundesverfassungsgericht als eine Notwendigkeit aufgestellt wurde.

Für das Jahr 2024 wird gerade im Kabinett nach Lösungen gesucht, wie wir nun die notwendigen Investitionen machen können und gleichzeitig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beachten.

zurück
Weitere Beiträge