Scheinlösungen in der Asylpolitik

Im Bereich Migration fanden Mitte April leider zwei schlechte Gesetzespakete ihren Abschluss. Sowohl die europäische Asylreform, als auch die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen hierzulande sind Produkt einer Debatte über Migrationspolitik, die sich immer mehr von evidenzbasierten Argumenten entfernt und immer mehr auf Ressentiments und Populismus beruht. Am Mittwoch (10.04.2024) verabschiedete das Europäische Parlament die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Leider werden mit dieser Reform weder die gerechte Verteilung, noch die Beschleunigung von Verfahren oder Verbesserungen bei der Integration vorangebracht. Stattdessen wird die Möglichkeit geschaffen, Geflüchtete in noch langwierigeren Asylverfahren an den Außengrenzen festzuhalten. Auch Familien und Kinder können eingesperrt werden. Damit verschlechtert sich die humanitäre Situation an den Außengrenzstaaten noch weiter, was sehr wahrscheinlich auch zu mehr irregulärer Sekundärmigration führen wird. Insofern gibt es kaum Anhaltspunkte, dass die Kommunen hierzulande bei der Erstaufnahme wirklich entlastet werden. Insgesamt stellt das Asylpaket einen massiven Eingriff in die rechtliche Situation von Schutzsuchende dar, gleichzeitig wird es aber die zentralen Probleme der Europäischen Migrationspolitik nicht lösen. Aus diesen Grund stimmte auch die Fraktion der Grünen gegen die meisten Änderungen dieses Gesetzespaket.

Im Bundestag wurde dann am Freitag (12.04.2024) die Einführung einer so genannten Bezahlkarte für Asylbewerber*innen beschlossen. Darauf hatten sich die Ministerpräsident*innen gemeinsam mit dem Bundeskanzler im November 2023 geeinigt. Obwohl unsere grünen Verhandler*innen ein paar Verbesserungen bei der Ausgestaltung erreichen konnten, ist das Ergebnis für mich nicht akzeptabel. Die Bezahlkarte soll Probleme lösen, für deren Existenz es keinerlei Datengrundlage gibt. Gleichzeitig gibt es eine sehr eindeutige Studienlage aus den Bereichen Soziologie, Kriminologie, Psychologie und den Wirtschaftswissenschaften, dass soziale Exklusion und wirtschaftliche Unsicherheit kriminelles Verhalten verstärken. Außerdem sind viele Klagen gegen die Kommunen vorprogrammiert, die nun versuchen jeweils ihr eigenes Modell einer solchen Karte umzusetzen. Diese Situation wird nicht nur betroffenen Menschen im Alltag sehr belasten, sondern auch die Verwaltungen in den Kommunen und die Justiz. Die Bezahlkarte bleibt damit ein überflüssiges Diskriminierungsinstrument ohne jeglichen positiven Einfluss auf die Situation in den Kommunen. Aus diesem Grund habe ich dem Gesetz nicht zugestimmt und eine Persönliche Erklärung abgegeben.

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