Ablehnung der Bezahlkarte: Persönliche Erklärung

Abstimmungen über die Rechte schutzsuchender Menschen gehören zu den Entscheidungen, die das Gewissen und die moralische Verantwortung eines jeden Einzelnen betreffen. Jede dieser Entscheidungen hat direkte Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft von Menschen, die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz und Hilfe suchen. Der hier vorliegende Rechtstext soll die Möglichkeit zur Einführung einer Bezahlkarte für Menschen schaffen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um unverhältnismäßige Rechts- und Freiheitseinschränkungen für schutzsuchende Menschen, die keinen Beitrag zur Lösung realer Probleme in der Migrations- und Integrationspolitik leisten. Die vorliegende Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes lehne ich deshalb ab.

Diese Gesetzesänderung ist das Produkt einer migrationspolitischen Debatte, die immer weniger auf Evidenz und wissenschaftlichen Fakten und immer mehr auf Ressentiments und Entmenschlichung von Asylsuchenden beruht.

Mit der Einführung einer Bezahlkarte sollen Probleme gelöst werden, für deren Existenz es keine wissenschaftlichen Belege gibt. Angeblich sollen Auslandsüberweisungen von Asylbewerber*innen durch die Einführung der Bezahlkarte unterbunden werden. Doch weder liegen der Bundesregierung dazu Zahlen vor[1], noch erscheint es plausibel, dass von der geringen Höhe der Leistung für das tägliche Leben relevante Geldsummen ins Ausland getätigt werden könnten, die in irgendeiner Form problematische Effekte für die Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter wird als Begründung für die Einführung der Bezahlkarte die Reduktion so genannter „Pull-Faktoren“ genannt. Nach aktueller Studienlage und der Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestages hat aber die Vergabe von Sozialleistungen keinen konkreten migrationssteuernden Effekt.[2] Die Behauptung, die Einführung der Bezahlkarte würde Menschen davon abhalten, in Deutschland Schutz zu suchen, entbehrt also jeder Grundlage.

Allerdings gibt es eine sehr eindeutige Studienlage aus der Soziologie, Kriminologie, Psychologie und den Wirtschaftswissenschaften zum Einfluss von sozialer und wirtschaftlicher Exklusion auf kriminelles Verhalten. Die bekannten Studien und Beobachtungen von Clifford Shaw und Henry McKay, Robert K. Merton, Travis Hirschi und auch aktuelle Studien über die Folgen der Wirtschaftskrise 2008, stützen die Annahme, dass soziale Exklusion und wirtschaftliche Unsicherheit kriminelles Verhalten verstärken. 

Daher gibt es aus meiner Sicht hinreichende Grundlagen für die Annahme, dass eine Einschränkung des Zugangs zu Bargeld und eine zusätzliche Stigmatisierung von Schutzsuchenden bei der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens, in Kombination mit den Arbeitsverboten für Asylbewerber:innen zu einem Anstieg von Kriminalität – zum Beispiel mit dem Ziel der Bargeldbeschaffung – führt. 

Darüberhinaus sorgt die Einführung der Bezahlkarte für mehr Aufwand und Bürokratie in unseren Kommunen.

Positiv ist zu hervorzuheben ist, dass auf Druck meiner Fraktion eine Öffnungsklausel in den Rechtstext gelangt ist, der Bargeldauszahlung vorsieht, wenn das Existenzminimum nicht durch die Leistungen mit der Bezahlkarte gesichert werden kann. Aber im Kontext des gesamten Rechtstexts verschiebt sich die Verantwortung, für ein angemessenes Existenzminimum zu sorgen, vom Gesetzgeber auf die betroffenen  Kommunen und sogar die einzelnen Leistungsempfangenden selbst. Das ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts betont immer wieder die staatliche Verantwortung für die Gewährleistung des Existenzminimums.

Darüberhinaus ist die Zumutbarkeit des individuellen Aufwands fraglich, der für Betroffene beim Einklagen ihres angemessenes Existenzminimum entsteht. Auch ob die Betroffenen im Alltag dazu die nötige Zeit, Energie und das Durchsetzungsvermögen aufbringen, ist zu bezweifeln. Zumal die Alltagseinschränkungen möglicherweise im Einzelnen zusätzlich belastend sein können. Mehr Rechte gegenüber dem Status Quo erhalten die Analogleistungsempfänger:innen insgesamt nicht. 

Aber auch für die einzelnen Behörden, Kommunen und die Justiz werden die Belastungen durch eine schon jetzt absehbare Vielfalt und Vielzahl von Klagen steigen. Denn über Musterprozesse zu Grundsatzurteilen bis hin zum Verfassungsgericht zu kommen, wird durch die vom Gesetzgeber nun eingeräumte Vielzahl der Konstellationen und Handhabung der Karte in den Ländern bis hin zu den einzelnen Behörden schwierig möglich sein. 

Angesichts der Rechtsunsicherheiten, die die Ausgestaltung der Bezahlkarte auch mit dieser Neuregelung mit sich bringt, ist der zu erwartende Aufwand für Ämter, Kommunen und Gerichte hoch. Die Bezahlkarte bleibt damit ein überflüssiges Diskriminierungsinstrument ohne jeglichen positiven Einfluss auf die Situation in den Kommunen.

Richtig wäre es, die Integration zu stärken und dafür die Kapazitäten und Handlungsfähigkeiten von Kommunen und Ländern auszubauen. Dazu gehört es auch, die Rechte Geflüchteter zu stärken, ihnen mehr Teilhabe zu ermöglichen. Die in unserer Verfassung geschützten Grundrechte zu wahren, ist für mich eine zentrale Lehre aus unserer Geschichte. Meine Privilegien als Abgeordnete werde ich auch weiterhin für Menschen auf der Flucht einsetzen. Mit meiner Ablehnung folge ich meinen Gewissen und in den genannten Punkten auch der Kritik der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag.

Erklärung Bezahlkarte als PDF

[1] https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bezahlkarten-bundesregierung-weiss-nicht-wieviel-geld-asylsuchende-in-die-heimat-ueberweisen-a-0676bdd4-4da1-4036-9127-d37679cbf12e

[2] Wissenschaftliche Dienste: Push- und Pull-Faktoren in der Migrationsforschung, WD 1 – 3000 – 027/20

 

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