Bei einer Kabinettssitzung Ende August wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, welches endlich das diskriminierende Transsexuellengesetz ablöst. Damit ermöglicht man es den Menschen selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag zu ändern, ohne dass es vorher ein Gericht und Therapeut*innen bestätigen müssen. Selbstbestimmt leben zu können ist ein fundamentales Recht für alle Menschen. Deshalb muss die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung in unserer Gesellschaft gewährleistet werden. Mit diesem Selbstbestimmungsgesetz wird es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens geben. Dieser Schritt wird nun auch der schon längst gelebten Realität der Vielfältigkeit unserer Gesellschaft gerecht und die diskriminierenden Verfahren vor allem gegen Tanspersonen werden abgeschafft.
Meine Stellungnahme zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Diätenerhöhung von Abgeordneten
Der Deutsche Bundestag hat heute die (erneute) Einführung eines automatischen Anpassungsmechanismus für die Abgeordnetenentschädigung beschlossen. Die heutige Abstimmung über die Entschädigung der Abgeordneten zählt zu den sensibelsten Entscheidungen, die wir als Bundestagsabgeordnete zu treffen haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dass es einen demokratisch legitimierten und nachvollziehbaren Mechanismus gibt, der die Anpassung... weiterlesen