Koloniales Unrecht und Wiedergutmachung
Ehemals kolonisierte Länder und ihre Gemeinschaften fordern zunehmend die Anerkennung kolonialen Unrechts und konkrete Schritte zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit. In den vergangenen Jahren hat die Debatte über die Kolonialvergangenheit Deutschlands auf unterschiedlichen Ebenen an Fahrt aufgenommen. Die vergangene Bundesregierung hat diese Entwicklung vorangetrieben. So wurden in einigen Fällen Schritte unternommen, koloniales Unrecht anzuerkennen, es in unserer Bildungs- und Gedenkarbeit zu verankern, Kulturgüter zurückzugeben und Entschädigung zu erbringen.
Für die aktuelle Bundesregierung jedoch scheint die koloniale Aufarbeitung keine Priorität mehr zu haben. Mit der Streichung der Aussöhnung mit Namibia aus dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ein zentrales Element der kolonialen Aufarbeitung aufgegeben. Zwar hat sie sich in Teilen zur Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit verpflichtet, bisher gibt es jedoch nur einzelne freiwillige Maßnahmen ohne klare rechtliche Grundlage. Schritte, die die Ampelregierung angefangen hatte zu gehen, die aber durch das vorzeitige Ende nicht mehr umgesetzt werde konnten, wurden nun wieder gestoppt. Das Fehlen allgemeiner normativ fundierter Leitlinien für die Aufarbeitung des kolonialen Unrechts birgt Risiken: eine inkonsistente Umsetzung, mangelnde langfristige Verbindlichkeit, Transparenzdefizite sowie eine unzureichende Akzeptanz.
Deutschland ist ein globaler Akteur, eine glaubwürdige und zukunftsfähige Politik gegenüber Ländern des Globalen Südens erfordert daher eine Auseinandersetzung mit menschenrechtsbasierten Ansprüchen aus der Kolonialvergangenheit. In dem Fachgespräch möchten wir, gemeinsam mit Expert*innen erörtern, welche Ansprüche Deutschland berücksichtigen muss, um einen kohärenten und langfristig tragfähigen Rahmen für den Umgang mit seiner Kolonialvergangenheit zu schaffen und Lehren aus dem laufenden Versöhnungsprozess zwischen Namibia und Deutschland ziehen. Die Veranstaltung wird deutsch-englisch simultan übersetzt werden.
Das Fachgespräch wird als hybrides Format durchgeführt. Der Veranstalter ist das Koordinationsbüro für Internationale Politik und Menschenrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Weitere Informationen zur Veranstaltung findet Ihr hier.