Wahlrechtsreform

Die Ampel startet das Jahr 2023 mit einer neuen Gesetzesinitiative – der Wahlrechtsreform. Mit aktuell 736 Abgeordneten ist der Bundestag viel zu groß und überschreitet deutlich die Sollgröße von 598 Abgeordneten. Mit der ständigen Vergrößerung steigen auch die Kosten und gleichzeitig wird die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages zunehmend eingeschränkt, da jeder Abgeordnete das Recht auf Mitwirken hat. Darum vergrößern sich beispielsweise Ausschüsse so, dass konstruktives und schnelles Arbeiten erschwert wird.

Eine Reform ist also längst überfällig. Mit dem neuen Vorschlag der Ampel würde die Verhältniswahl nun wirklich konsequent umgesetzt werden, denn die Überhangs- und Ausgleichmandat sollen wegfallen. Das Grundprinzip des neuen Wahlrechts sieht vor, dass man eine Hauptstimme und eine Wahlkreisstimme hat. Die Hauptstimme entspricht dabei der Stimme für die Partei und die Wahlkreisstimme ersetzt die Stimme, die vorher für den/die Direktkandidat*in gedacht war. Die Neuerung dabei ist, dass der/die Kandidat*in mit den meisten Stimmen im Wahlkreis auch nur dann das Wahlkreismandat bekommt, wenn nach dem Ergebnis der Hauptstimme der jeweiligen Partei noch ein Sitz verfügbar ist. Es werden in jeder Partei also höchstens so viele Mandate zugeordnet, wie ihr nach Hauptstimmenergebnis im Bundesland zustehen.

Hätte die Wahlrechtsreform schon bei der Bundestagswahl 2021 gegolten, hätten wir 34 Überhangmandate und 104 Ausgleichsmandate weniger. Natürlich verliert jede Partei durch das neue Wahlrecht ein paar Sitze im Bundestag (wir Grüne hätten beispielsweise 22 Sitze weniger), aber gleichzeitig wird die Arbeitsfähigkeit des Bundestages gesteigert.

Eine genauere Erklärung zur Wahlrechtsreform könnt ihr auf der Webseite Grüne im Bundestag oder in meinem Instagram-Highlight „Wahlrecht BT“ finden.

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