Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 12.04.2024 endlich im Bundestag verabschiedet wurde, stärken wir unsere Grundrechte und persönliche Freiheit. Es ersetzt das diskriminierende Transsexuellengesetz und entsprechende Regelungen im Personenstandsgesetz. Ab sofort können Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt einfach ändern, ohne teure Gerichtsverfahren und erniedrigende Gutachten. Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wurde dieses Recht auf Selbstbestimmung jahrzehntelang verwehrt. Deshalb möchten wir jetzt mit diesem Gesetz das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vereinfachen und eine unkomplizierte Geschlechts- und Namensänderung ermöglichen. Entscheidungen über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bleiben den betroffenen Personen und ihren Ärzt*innen vorbehalten, unter Berücksichtigung existierender fachärztlicher Leitlinien. Wir freuen uns, dass wir endlich ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorlegen können und damit den diskriminierenden Verfahren für Transpersonen ein Ende setzen.
Einblicke in die Zukunft der Energie – Besuch am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Anfang Juli hatte ich die Gelegenheit, das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik in Garching bei München zu besuchen – eines der weltweit führenden Forschungszentren für Fusionsenergie. Im Mittelpunkt meines Besuchs stand die Besichtigung der Tokamak-Experimentieranlage ASDEX Upgrade. Diese Anlage gehört zur internationalen Spitzengruppe der Fusionsforschung und leistet einen wichtigen Beitrag für das internationale Großprojekt ITER, das derzeit... weiterlesen