Erfolg aus der Bürger*innensprechstunde

In einer meiner Sprechstunden ist ein Bürger auf mich zugekommen, der Sozialhilfe empfängt. Er hatte sich an mich gewandt, weil das Sozialamt seine Stromkosten mit den Heizkosten verrechnet hatte. Strom muss von Sozialhilfeempfänger*innen aus dem Regelsatz selbst bezahlt werden, Heizkosten werden vom Sozialamt „in angemessener Höhe“ übernommen. Bei der Jahresabrechnung hatte er zu viel Vorauszahlung für die Stromkosten geleistet und sollte über 100 € zurück erhalten. Da aber eine Nachzahlung bei den Heizkosten fällig wurde, hat der Energieanbieter die Heizkostennachzahlung einfach mit dem Stromkostenüberschuss verrechnet. Die Heizkosten wurden in diesem Fall also mit dem Geld des Bürgers und nicht durch das Sozialamt gedeckt. Obwohl es genau umgekehrt geregelt ist, hat das Sozialamt dem Bürger verweigert, ihm das Geld zu erstatten, das er für den Strom aus seinen Bezügen gezahlt hatte. Deshalb hat er sich hilfesuchend an mich gewandt.

Zusammen mit dem Verein Sanktionsfrei konnte ich erwirken, dass die Stadt München diese Praxis, die rechtswidrig ist, einstellt und in Zukunft keine Stromvorauszahlungen mehr einbehält, um damit Heizkosten zu bezahlen.

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