FAQ zum neuen Infektionsschutzgesetz

Die Corona-Lage hat sich in den letzten Wochen dramatisch zugespitzt. Viele Krankenhäuser, gerade bei uns in Bayern haben schon aufgrund der akuten Notlage sehr alarmierende Hilferufe an die Politik gerichtet. Durch die geringe Impfquote und die hoch infektiöse Delta-Variante drohen wieder massive Engpässe auf den Intensivstationen und hohe Todeszahlen.

Darum ist jetzt konsequentes und gemeinsames Handeln gefragt. Als Ampel-Fraktionen haben wir nach vielen Gesprächen mit Expert*innen aus Wissenschaft und medizinischer Praxis eine Neuerung des Infektionssschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet und die Ausrüstung zur Pandemiebekämpfung mit neuen, wirksamen Instrumenten verstärkt. Durch die einstimmige Zustimmung des Bundesrates am 19.11.2021, können diese Regelungen nun auch in Kraft treten. Mit dem verschärften Infektionsschutzgesetz errichten wir einen Schutzwall um besonders vulnerable Gruppen, insbesondere Pflegeheime, Krankenhäuser, Schulen und Kitas. Die Grundlagen durch die AHA+A+L-Regel bleiben natürlich bestehen.

Aber was steht nun konkret Neues drin?

Verbindliche 3G Regelungen am Arbeitsplatz und in Zügen sowie Home-Office-Pflicht
Die Kontakte in der Arbeitswelt müssen reduziert werden, das wollen wir durch die Home-Office-Pflicht erreichen. Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich, damit Schulen und Kitas offen bleiben können. Außerdem muss Mobilität und Reisen auch bei hohem Infektionsgeschehen weiterhin sicher möglich sein. Stichprobenartige Kontrollen machen das Reisen für alle sicherer.

Testpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Die Sicherheit der Heimbewohner*innen muss oberste Priorität haben. Dort gilt neben der täglichen Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Besucher*innen eine regelmäßige Testpflicht für geimpfte oder genesene Beschäftigte.

2G, 2G+ und 3G Regelungen in den Ländern je nach Infektionsgeschehen

Die Länder können je nach starkem Regionalen Ausbruchsgeschehen einen Zutritt zu Restaurants, Kinos oder Clubs nur für Geimpfte oder Genesene ermöglichen.

Wiedereinführung kostenloser Bürgertests

Wir müssen Infektionsketten durchbrechen. Daher werden Bürgertests wieder kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Bund. Wir bitten euch bei Kontakten nicht nur auf Schutzmaßnahmen im Sinne der AHA+AL-Regeln zu achten, sondern sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen und dafür das Angebot der Bürgertests zu nutzen.

Pflicht zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen

Die Belange von Kindern und Jugendlichen müssen bei allen Maßnahmen – ob sie von der Kommune, vom Land oder vom Bund getroffen werden – immer besonders berücksichtigt werden. Die präventive, flächendeckende Schließung von Schulen und Kitas haben wir ausgeschlossen. Weiterhin möglich sind aber Schul- oder Kitaschließungen oder Quarantäneanordnungen für einzelne Klassen oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Gesundheitsamt eine Schließung oder eine Quarantäneanordnung für erforderlich hält.

Wir werden weitere Maßnahmen brauchen

Mit dem Gesetz haben Bund und Länder nun einen umfangreichen Instrumentenkasten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ich persönlich bin aber auch der Meinung, dass wir um weitere Maßnahmen zur Kontaktreduktion nicht herum kommen werden, um diese Welle zu brechen.

 

Und das allerwichtigste: Lasst euch Impfen! Lasst euch Boostern! Denn eine hohe Impfquote ist der einzige Weg, diese Pandemie endlich zu beenden.

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