Persönliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU / CSU zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftrage

Persönliche Erklärung
zur namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU / CSU zu der Unterrichtung durch die Wehrbeauftrage

Gerade in diesen Tagen wird leider wieder sehr deutlich, welche schrecklichen Folgen der brutale und völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf das Staatsgebiet der Ukraine für die Bevölkerung der Ukraine hat. Die intensiven russischen Luftangriffe, auch auf zivile Einrichtungen, terrorisieren die ukrainische Zivilbevölkerung. Es ist daher dringend geboten, unsere Anstrengungen für die Unterstützung der Ukraine bei ihrem Verteidigungskampf weiter zu erhöhen. Um den Verteidigungskampf zu effektivieren, benötigt die Ukraine weitere Ausrüstung, insbesondere Munition.

Dem Bundestag wird in Fragen der Landes- und Bündnisverteidigung eine besondere Verantwortung zuteil, der er umfassend und aus der demokratischen Mitte heraus gerecht wird. Seit der völkerrechtswidrigen russischen Vollinvasion hat der Bundestag die militärische Unterstützung der Ukraine mehrfach deutlich unterstützt und somit die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine massiv gestärkt. Dabei wurde kein einziges Waffensystem explizit hervorgehoben, aber vor allem auch keines explizit ausgeschlossen. Dennoch muss festgehalten werden, dass die Zögerlichkeit westlicher Waffenlieferungen die Befreiungsbemühungen der ukrainischen Streitkräfte erschwert hat.

Wir unterstützen den Friedensplan, wie er von Präsident Selenskji und der ukrainischen Regierung mehrfach vorgestellt wurde. Dafür ist von entscheidender Bedeutung, die Ukraine in vollem Umfang zu stärken, um die besetzten Gebiete einschließlich der Krym zu befreien und ihre völkerrechtlich anerkannten Grenzen wiederherzustellen. Dies erfordert eine erhebliche Ausweitung der deutschen und europäischen Rüstungs- und Munitionsproduktionskapazitäten sowie der Instandsetzungsmöglichkeiten für bereits gelieferte Güter. Die Ukraine kann sich angesichts ihrer Kapazitäten nur dann erfolgreich gegen den russischen Vernichtungskrieg verteidigen, wenn sie in der Lage ist, weit hinter den Frontlinien Angriffe auf militärische Ziele wie Munitionsdepots, Versorgungsrouten und Kommandoposten durchzuführen. Wir begrüßen daher die Lieferung europäischer und amerikanischer Marschflugkörper und sind davon überzeugt, dass auch Deutschland diese Fähigkeiten zur Verfügung stellen kann und sollte.

Putins Krieg zielt auf die vollständige Unterwerfung der Ukraine und die Zerstörung der europäischen Friedensordnung.  Daher ist es entscheidend, dass Präsident Putin und sein Regime diesen Krieg verlieren und die europäische Friedensordnung erfolgreich verteidigt wird. Dazu müssen Deutschland und unsere europäischen Partner ihr Engagement kontinuierlich ausbauen.

Der Bundestag ist seiner Verantwortung in diesen Fragen bislang mit einer großen parlamentarischen Mehrheit gerecht geworden. Leider müssen wir feststellen, dass die Unionsfraktion auch in diesem Thema zunehmend parteitaktisch und nicht entlang der Herausforderungen handelt. Anträgen zur euroatlantischen Integration der Ukraine – dem Kernanliegen des Landes und seiner Gesellschaft – verwehrt die Fraktion die Zustimmung. Bei Fragen der Verteidigung gibt es keine Bemühungen, eine parlamentarische Mehrheit zu erreichen. Den Entschließungsantrag und die damit verbundene namentliche Abstimmung zum Thema Taurus mit dem „Jahresbericht der Wehrbeauftragten“ zu verknüpfen, wird der Debatte zur fortlaufenden Unterstützung der Ukraine und der Rolle der Wehrbeauftragten nicht gerecht und lenkt zudem von den Herausforderungen der Truppe ab.

Leider zielt der vorliegende Antrag der Unionsfraktion nur auf einen taktischen Vorteil in der innenpolitischen Debatte in der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Vorsitzende der CSU, Markus Söder, bedient im Zusammenhang mit der Unterstützung für Menschen, die aufgrund des Krieges aus ihrem Heimatland Ukraine geflüchtet sind, ständig Ressentiments. Es geht der Union offenkundig nicht um die Sache. Daher lehne ich diesen Antrag ab.

Berlin, den 17. Januar 2024

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