Warum wir für ein gutes Miteinander keine „Leitkultur“ konstruieren müssen

Die Große Koalition hat gestern das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Künftig soll nur eingebürgert werden, wer sich „in die deutschen Lebensverhältnisse“ einordnet. Damit soll Menschen, die in Vielehe leben, die deutsche Staatsangehörigkeit verwehrt werden können. Aber diese Forderung nach Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist bewusst schwammig gehalten und bezieht sich nicht nur auf Vielehen. Sie ermöglicht Behördenwillkür durch die Einführung eines Leitkultur-Paragrafen.

Damit hat die SPD massive Rückschritte im Staatsangehörigkeitsrecht mitgetragen. Insbesondere Seehofer und seine CSU, die in ihren letzten Beschlüssen immer wieder bekräftige, von Zuwanderern „Integrationsbereitschaft auf Grundlage unserer Leitkultur“ zu verlangen, dürfte das freuen.

Doch was genau sollen „deutsche Lebensverhältnisse“ oder „unsere Leitkultur“ eigentlich sein? Und wer hat das Recht dazu festzulegen, welches Lebensverhältnis „deutsch genug“ ist?

Wenn gesagt wird, dass sich „Fremde“ bei „uns“ – in „die Leitkultur“ – integrieren sollen, dann ist damit meist mehr gemeint, als die hiesige Sprache zu lernen. Wie auch im reformierten Staatsangehörigkeitsrecht, wird mit der Forderung nach Integration eine Änderung der Lebensweise eingefordert. Grundlage dieser Forderung ist die Annahme, dass Personen zunächst einmal ihre Kultur oder Religion oder ihre Herkunft repräsentierten. Und dass sich Migrant*innen der „deutschen Kultur“ unterzuordnen hätten.

Legitimiert wird dies von Konservativen oft mit einer behaupteten Überlegenheit der „christlich-abendländischen Kultur“ gegenüber „anderen Kulturen“. Diese Überlegenheit wiederum wird häufig dadurch gerechtfertigt, dass die Aufklärung und die Idee von Menschenrechten, Demokratie und Gleichberechtigung von der „christlich-abendländischen Kultur“ hervorgebracht wurden. Demokratie und Aufklärung werden also gänzlich mit „Deutsch“ oder „westlich“ identifiziert. Hier wird also überlieferte Ideengeschichte mit dem Geltungsanspruch – der ja universell ist – verwechselt. Auf der anderen Seite werden Menschen, die aus mehrheitlich muslimisch geprägten Ländern nach Deutschland kommen, mit dem Islam identifiziert, ganz unabhängig davon, ob sie sich selbst als gläubige Muslime verstehen oder nicht. Manchmal genügt für diese Zuschreibung aber auch schon die Hautfarbe oder die Sprache.

Individuen aufgrund ihrer Herkunft, Muttersprache oder ihres Aussehens bestimmte Eigenschaften, wie beispielsweise die (Nicht-)Akzeptanz von Gleichberechtigung, der Demokratie oder dem Grundgesetz zuzuschreiben, ist nichts anderes als Rassismus. Diese Art des kulturbezogenen Rassismus ist zwar weniger tabuisiert als die Hierarchisierung verschiedener konstruierter „Menschenrassen“, stellt aber gleichermaßen eine Biologisierung des Sozialen, also das Kernelement des Rassismus, dar.

„Das vornehme Wort Kultur tritt anstelle des verpönten Ausdrucks Rasse, bleibt aber ein bloßes Deckbild für den brutalen Herrschaftsanspruch“ (Theodor W. Adorno, 1954 in Schuld und Abwehr)

Die CSU schreibt in einem aktuellen Parteitagsbeschluss, die Leitkultur sei Grundlage eines guten menschlichen Miteinanders. Doch wäre das nicht viel eher ein vernunftbasierter Umgang, der im Gegensatz zu „deutschen Leitkultur“ einen weniger bescheidenen universalen Geltungsanspruch erhebt?

Diesen könnten wir tatsächlich einfordern – von allen und zwar unabhängig von Herkunft oder Muttersprache. Menschenrechte, die Würde des bzw. der Einzelnen haben universellen Gültigkeitsanspruch. Und es wäre falsch verstandene Toleranz, aus Respekt vor einer Religion oder Kultur Menschenrechtsverletzungen oder Diskriminierung von Menschen, die mit einer religiösen Ideologie gerechtfertigt werden, zu akzeptieren. Und genau aus dem gleichen Grund sind Diskriminierungen mit einer angenommenen Überlegenheit einer „deutschen Kultur“ inakzeptabel.

Es geht bei der Frage nach dem guten Zusammenleben nicht um den „Erhalt von Kulturen“, sondern um die Verteidigung und Durchsetzung zivilisatorischer Errungenschaften für alle Menschen (Gleichberechtigung, Befreiung von der zwanghaften Unterordnung unter eine religiöse Ideologie, Befreiung aus Clanherrschaft und Patriarchat).

Eine Leitkulturklausel hat in einer aufgeklärten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, für die auch das Grundgesetz steht, deshalb absolut nichts verloren.

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