Weg frei für Investitionen in den Klimaschutz

Zweiter Nachtragshaushalt für 2021 im Plenum beschlossen

Am 27. Januar 2022 hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition aus SPD, GRÜNEN und FDP den zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Damit kann dem Energie- und Klimafonds (EKF) 60 Milliarden Euro zugeführt werden. Die Mittel sollen in den kommenden Jahren für klima- und transformationspolitische Vorhaben eingesetzt werden. Bei den übertragenen Mitteln handelt es sich um Kreditermächtigungen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr nicht abgeflossen sind.

Die Corona-Krise der letzten Monate hat auch unsere Wirtschaft geschwächt. Dem mit sozial-ökologischen Investitionen entgegen zu wirken ist unsere politische Verantwortung, denn aus der Krise können wir uns nicht heraussparen.

Im April 2021 hatte die schwarz-rote Mehrheit im Bundestag die Nettokreditaufnahme auf 240 Milliarden Euro angehoben und damit eine Ausnahme der Schuldenregel, beschlossen. Mit der Zuführung der nicht abgeflossenen Finanzmittel, u. a. auch Coronahilfen, in den Energie- und Klimafonds schaffen wir eine langfristig planbare Basis für Investitionen in die Zukunft.

Die Investitionen in Klimaschutz und Transformation wurden aufgrund der Coronapandemie ausgebremst, damit diese nicht weiter ins Stocken geraten, ist die Übertragung der Mittel ins laufende Jahr zur Gesundung der Wirtschaft dringend notwendig. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind weitreichend müssen auch nachgelagert aufgefangen werden, die Zuführung an den Energie- und Klimafonds ist dafür ein wichtiger politischer Schritt.

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