AfD scheitert vor Gericht

Die AfD und ihre Jugendorganisation JA (Junge Alternative) hatten nach der Hochstufung auf „rechtsextremer Verdachtsfall“ des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2021 Berufung eingelegt. Am Montag, den 13.05.2024 gab es dann die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Köln: die Berufung wurde abgewiesen. Der Senat sieht tatsächliche und hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD, die die Menschenwürde bestimmter Personengruppen untergräbt und demokratiefeindliche Zielsetzungen verfolgt. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin die AfD sowie die Junge Alternative beobachten. Dieses Urteil ebnet eben auch den Weg für weitere Schritte. Denn der Verfassungsschutz könnte als nächste Konsequenz die AfD als „gesichert extremistisch“ einstufen. Gleichzeitig liegt es an uns Politiker*innen, endlich ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD prüfen zu lassen. Mehr zum Urteil könnt Ihr hier lesen.

Einen Tag später wurde auch das Urteil im Fall Björn Höcke verkündet: nachdem er eine verbotene Parole aus der NS-Zeit bei einem öffentlichen Auftritten verwendet hat, wurde er zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt und ist nun vorbestraft, sofern er nicht in der Berufung gewinnt. Das zeigt einmal mehr, dass wir mit der AfD schon längst Antidemokraten im Parlament haben, die von innen heraus versuchen, unsere Demokratie zu zerstören.

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