Die Reform des Klimaschutzgesetzes

Ende April 2024 stand die Debatte um die Novelle des Klimaschutzgesetzes – kurz KSG – im Zentrum der Sitzungswoche im Bundestag. Ich war mit vielen Bürger*innen im Austausch zum KSG und habe mich nach intensiver Beschäftigung mit dem Sachverhalt dazu entschieden, die Reform nicht mitzutragen, auch wenn ich die grünen Verhandlungserfolge durchaus anerkennen möchte.

Wie ihr wahrscheinlich wisst, ist das Klimaschutzgesetz ein zentraler Meilenstein der Klimapolitik. Es legt konkrete Ziele für die Reduktion unserer Treibhausgasemissionen bis hin zur Klimaneutralität im Jahr 2045 verbindlich fest. Es wurde nach dem historischen Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts 2021 erneut nachgeschärft, gerade hinsichtlich verbindlicher Sektorziele und einklagbarer Maßnahmen. Das war ein wesentlicher Erfolg der Umwelt- und Klimaschutzbewegung.

Am 26.04.2024 wurde eine erneute Reform des Gesetzes im Bundestag verabschiedet, die für uns Grüne ziemlich schmerzhaft war. Dafür haben wir Grüne die Blockade der FDP beim Solarpaket aus dem Weg geräumt und ein verbindliches 2040-Ziel im Klimaschutzgesetz verankert. Die entscheidendste Änderung am Klimaschutzgesetz ist dabei eigentlich, dass einzelne Minister*innen nicht mehr gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie zu wenig Klimaschutz in ihrem Sektor machen.

Ich fand das unterm Strich keinen überzeugenden Kompromiss. Natürlich haben wir uns schon bei der Verhandlung des Koalitionsvertrags 2021 auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes verständigt, die die Verantwortlichkeit der einzelnen Sektoren weniger scharf stellt (Koalitionsvertrag 2021: S. 54). Gleichzeitig wurden aber in der gleichen Passage auch Maßnahmen wie der Klimacheck und der Beitrag aller Sektoren für den Klimaschutz vereinbart, der vor allem im Verkehrsbereich leider bisher nicht erfolgt. Darum führt hier eine einseitige Vertragstreue zu einer Schieflage zu Lasten des Klimaschutzes.

Die Sektorenziele werden zwar NICHT abgeschafft, aber sie sollen nach der Änderung miteinander verrechnet werden können und am Ende darf lediglich die Summe aller festgelegten Emissionen nicht überschritten werden. Einzelne Minister*innen, die sich dem Klimaschutz verweigern, können damit in den nächsten Jahren nicht mehr juristisch zu ambitionierten Maßnahmen verpflichtet werden. Insofern wird natürlich ehrlich gesagt schon ein Stück weit die Totalverweigerung von Volker Wissing belohnt, weil er jetzt erst einmal kein Maßnahmenprogramm zur CO2-Reduktion für das Verkehrsministerium vorlegen muss. Und das auch noch nachdem er faktenbefreit die Angst vor Wochenend-Fahrverboten geschürt hat. Dabei könnte er ja als Verkehrsminister andere wirksame Maßnahmen vorlegen – wie beispielsweise die Einführung des Tempolimits oder die Förderung von Elektromobilität und von Bus und Bahn. Auch das fordert der Koalitionsvertrag und die Vertragstreue in einer Koalition.

Trotzdem ist natürlich sehr gut, dass das Solarpaket gerettet wurde und eine massive Entbürokratisierung der Solarenergie auf den Weg gebracht wird (besonders bei Balkonkraftwerken). So wird künftig noch mehr Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen und wir können die 50 Prozent Marke bei den Erneuerbaren Energien halten und den Prozentanteil erhöhen.

Aber ich finde: es reicht einfach nicht, wenn nur einzelne Ministerien und Sektoren (wie der Energiebereich) Klimaschutzmaßnahmen umsetzen und andere eben nicht. Wer noch mehr zur Begründung meiner Ablehnung wissen will, kann gerne meine persönliche Erklärung lesen, die ich bei der Abstimmung zu Protokoll gegeben habe.

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