Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 12.04.2024 endlich im Bundestag verabschiedet wurde, stärken wir unsere Grundrechte und persönliche Freiheit. Es ersetzt das diskriminierende Transsexuellengesetz und entsprechende Regelungen im Personenstandsgesetz. Ab sofort können Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt einfach ändern, ohne teure Gerichtsverfahren und erniedrigende Gutachten. Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wurde dieses Recht auf Selbstbestimmung jahrzehntelang verwehrt. Deshalb möchten wir jetzt mit diesem Gesetz das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vereinfachen und eine unkomplizierte Geschlechts- und Namensänderung ermöglichen. Entscheidungen über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bleiben den betroffenen Personen und ihren Ärzt*innen vorbehalten, unter Berücksichtigung existierender fachärztlicher Leitlinien. Wir freuen uns, dass wir endlich ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorlegen können und damit den diskriminierenden Verfahren für Transpersonen ein Ende setzen.
Wie gerecht ist Warkens Gesundheitsreform? – Ein Gespräch mit Johannes Wagner, MdB
Meinen Kollegen Johannes Wagner, MdB, Kinderarzt in Weiterbildung und Mitglied des Gesundheitsausschusses, habe ich eingeladen, um über die am vergangenen Freitag beschlossene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sprechen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar gemacht werden kann – und warum die aktuelle Reform dieses Ziel aus grüner Sicht verfehlt. Braucht... weiterlesen