Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das am 12.04.2024 endlich im Bundestag verabschiedet wurde, stärken wir unsere Grundrechte und persönliche Freiheit. Es ersetzt das diskriminierende Transsexuellengesetz und entsprechende Regelungen im Personenstandsgesetz. Ab sofort können Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt einfach ändern, ohne teure Gerichtsverfahren und erniedrigende Gutachten. Trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen wurde dieses Recht auf Selbstbestimmung jahrzehntelang verwehrt. Deshalb möchten wir jetzt mit diesem Gesetz das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen vereinfachen und eine unkomplizierte Geschlechts- und Namensänderung ermöglichen. Entscheidungen über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bleiben den betroffenen Personen und ihren Ärzt*innen vorbehalten, unter Berücksichtigung existierender fachärztlicher Leitlinien. Wir freuen uns, dass wir endlich ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorlegen können und damit den diskriminierenden Verfahren für Transpersonen ein Ende setzen.
Welche Probleme im neuen Haushaltsentwurf stecken
Ende Juni 2025 hat die schwarz-rote Bundesregierung ihren Haushaltsentwurf für 2025 vorgelegt. Mit der Grundgesetzänderung im März haben wir Grünen den Weg für zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur und Sicherheit geebnet. Doch anstatt die großen Zukunftsaufgaben entschlossen anzugehen, nutzt die Regierung diese Spielräume für kurzsichtige Wahlgeschenke – oft ohne soziale oder ökologische Wirkung. Soziale Gerechtigkeit... weiterlesen