Wir brauchen besseren Schutz gegen sexualisierte Gewalt!

In den vergangenen Monaten sind immer wieder schockierende Fälle digitaler sexualisierter Gewalt öffentlich geworden, die bislang nicht ausreichend strafrechtlich erfasst werden. Besonders erschütternd ist auch der Fall von Collien Fernandes, von der über mehr als zehn Jahre hinweg nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes erstellt und in ihrem Namen verbreitet wurden.

Diese Beispiele stehen stellvertretend für ein viel größeres Problem. Jeder einzelne Fall ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Um bildbasierte sexualisierte Gewalt endlich konsequent strafbar zu machen, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht. Mit unserem Vorschlag zum Schutz vor sogenannter „virtueller Vergewaltigung“ soll insbesondere unter Strafe gestellt werden:

  • das unbefugte Herstellen, Übertragen, Gebrauchen und Zugänglichmachen sexualbezogener Bildaufnahmen,
  • die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Person,
  • sowie besonders schwere Fälle, etwa bei Ausnutzung von Machtverhältnissen (z. B. im beruflichen oder dienstlichen Kontext).

Aber Gesetzgebung allein reicht nicht aus. Sexualisierte Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die jüngst bekannt gewordenen Fälle sind Ausdruck struktureller Gewaltverhältnisse, die tief in gesellschaftlichen Mustern verankert sind. Deshalb arbeiten wir Grünen parallel an weiteren zentralen Stellschrauben, um diesem misogynen System die Grundlage zu entziehen.

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